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Learnings für die Umsetzung
22/10/2026
Photovoltaik kann für Wohlfahrtsträger technisch sinnvoll und langfristig wirtschaftlich sein – trotzdem scheitern Investitionen häufig an der Refinanzierung.
Bei stationären Pflegeeinrichtungen entsteht ein besonderes Dilemma: Sinkende Stromkosten reduzieren den entsprechenden Kostenanteil im Pflegesatz, während die Investition in die PV-Anlage zunächst beim Träger liegt. Johannes Forst, Leitung des Einkaufsmanagements sowie der Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement bei der Diakonie Düsseldorf, beschreibt das Problem so:
„Wenn die Stromkosten sinken, wird das in der Höhe des Pflegesatzes berücksichtigt. Gleichzeitig können die Investitionskosten für eine PV-Anlage nicht einfach zusätzlich angesetzt werden. Genau dieses Missverhältnis führt dazu, dass viele Träger nicht investieren.“
Die Diakonie Düsseldorf hat für eines ihrer Pflegeheime einen Weg gefunden, dieses Dilemma innerhalb des bestehenden Finanzierungssystems zu lösen.
Der entscheidende Hebel war, die PV-Anlage als betriebsnotwendige Folgeinvestition anerkennen zu lassen (vgl. dazu § 82, Abs. 2, Nr. 1, SGB XI, i.V.m. dem geltenden Landesrecht, hier insbesondere §10, Abs. 6, APG NRW): Folgeinvestitionen können auch anerkannt werden, wenn die Maßnahme dazu dient, das Gebäude dem jeweils aktuellen Stand energetischer und sonstiger baufachlicher Erkenntnisse anzupassen und die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die die Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer bringt.
Dafür musste die Diakonie nachweisen, dass die Investition nicht nur ökologisch sinnvoll ist, sondern auch wirtschaftliche Vorteile bringt – für die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch aus Sicht der Kostenträger.
In Nordrhein-Westfalen hat sich der Spielraum dafür zuletzt erweitert. Ein Erlass des Landes vom 30. Januar 2025 sieht – im Vorgriff auf eine geplante Anpassung des Landesrechts – vor, dass Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen in bestehenden Pflegeeinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich als betriebsnotwendige Investitionen anerkannt werden können. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Maßnahmen auf einem individuellen Sanierungsfahrplan beruhen und öffentlich gefördert werden, etwa über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Für die PV-Anlage der Diakonie auf einem ihrer Pflegeheime wurde vorab berechnet, wie viel Strom die Anlage erzeugt, was sie kostet und welche Energiekosten voraussichtlich über 20 Jahre eingespart werden können. Anschließend wurde das Vorhaben mit dem örtlichen Sozialhilfeträger, der Stadt Düsseldorf, und dem überörtlichen Sozialhilfeträger abgestimmt. Am Ende stand eine Abstimmungsbescheinigung, die die Refinanzierung grundsätzlich ermöglicht.
Petra Scheffer, zuständig für Immobilien- und Investitionscontrolling bei der Diakonie Düsseldorf, ergänzt:
„Wir haben die zuständigen Stellen grundsätzlich als offen erlebt. Entscheidend ist, aktiv auf sie zuzugehen und nachvollziehbar darzustellen, was man vorhat und welchen Vorteil die Maßnahme für die Bewohnerinnen und Bewohner bringt.“
Die entscheidende Rechnung: Mehr Investitionskosten, aber noch größere Einsparungen. Entscheidend ist der Vergleich zwischen den zusätzlichen Investitionskosten und den eingesparten Energiekosten.
Investitionssumme: rd. 53.000 €
Zuschuss der Stadt Düsseldorf: rd. 4.000 €
Erwarteter PV-Ertrag: rd. 35.000 kWh p.a.
Jährliche Stromkosteneinsparung: rd. 11.000 € p.a.
Vor der PV-Investition
I-Wert / Investitionskostenentgelt: 735 € pro Bewohner und Monat
Energiekosten im Pflegesatz: 73 €
Nach der PV-Investition
I-Wert / Investitionskostenentgelt: 739 € pro Bewohner und Monat
Energiekosten im Pflegesatz: 63 €
Das Entscheidende: Die Investition erhöht zwar die monatlichen Investitionskosten (I-Wert), gleichzeitig sinken aber die laufenden Energiekosten deutlich stärker, was dazu führt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner unterm Strich weniger bezahlen. Genau dieser wirtschaftliche Vorteil war zentral für die Anerkennung.
1. Refinanzierung von Anfang an mitdenken.
Nicht zuerst die technische Lösung planen und erst danach überlegen, wie sie bezahlt werden kann. Technik, Wirtschaftlichkeit, Fördermittel und Refinanzierung sollten parallel betrachtet werden. Am besten einen individuellen Sanierungsfahrplan für das gesamte Pflegeheim von einem zugelassenen Energieeffizienzberater erstellen lassen, in dem alle sinnvollen Maßnahmen aufgeführt sind.
2. Den wirtschaftlichen Nutzen belegen.
Eine gute Klimaschutzmaßnahme allein reicht nicht. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer Nachweis, dass die Einsparungen bei den Energiekosten höher ausfallen als die zusätzliche Belastung durch die Investitionskosten.
3. Kommune und Kostenträger früh einbinden.
Frühe Gespräche helfen zu klären, welche Anforderungen die Kostenträger stellen und welche Fördermöglichkeiten Kommune oder andere Fördergeber bieten. Dabei kann eine gemeinsame Interessenlage entstehen: Auch die Kommune profitiert davon, wenn Wohlfahrtsträger mit ihren Gebäuden zu den kommunalen Klimazielen beitragen.
4. Zeit und Koordination einplanen.
Auch ein technisch überschaubares PV-Projekt braucht erhebliche Koordination. Bei der Diakonie Düsseldorf arbeiteten dafür Nachhaltigkeitsmanagement, Immobilien- und Investitionscontrolling, Immobilienmanagement und Einkauf zusammen; hinzu kamen steuerliche Fragen, Fördermittel, Energieberatung und die Abstimmung mit den Behörden. Nicht jedes Know-how muss im eigenen Haus vorhanden sein – wichtig ist, dass jemand den Gesamtprozess zusammenhält. Dabei muss der Träger zunächst in Vorleistung gehen: Gutachten und Vorbereitung werden finanziert, bevor die Anerkennung feststeht; bei erfolgreicher Anerkennung können diese Kosten jedoch in die refinanzierbaren Investitionskosten einfließen.
Zusätzlich zur Refinanzierung nutzte die Diakonie Düsseldorf ein städtisches Förderprogramm. Öffentliche Fördermittel müssen bei der Finanzierung berücksichtigt werden; erhaltene Zuschüsse reduzieren anschließend den Betrag, der über die Investitionskosten refinanziert wird. Dabei zeigte sich auch eine gemeinsame Interessenlage: Klimaschutzmaßnahmen auf Gebäuden von Wohlfahrtsträgern tragen ebenfalls zu den Zielen einer Kommune bei.
Johannes Forst beschreibt es wie folgt:
„Die Stadt ist damals aktiv auf uns zugekommen, um das Thema voranzubringen. Am Ende haben Kommunen selbst ein Interesse daran, ihre Klimaziele zu erreichen – und dafür reicht es nicht, nur die eigenen städtischen Gebäude zu betrachten.“
Das Düsseldorfer Modell kann ein Vorbild sein. Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen unterscheiden sich zwischen Bundesländern und auch zwischen Pflege, Kita, Eingliederungshilfe oder Krankenhaus. Übertragbar ist deshalb weniger das konkrete Refinanzierungsmodell als das Vorgehen dahinter: Refinanzierung früh mitdenken, den wirtschaftlichen Nutzen belegen, Kostenträger und Kommunen früh einbinden und ausreichend Ressourcen für die Umsetzung einplanen.
Die Erfahrung der Diakonie Düsseldorf zeigt, dass Klimaschutzinvestitionen in der Wohlfahrt nicht automatisch an der Refinanzierung scheitern müssen. Entscheidend ist, ökologische Ziele mit der wirtschaftlichen Logik der jeweiligen Einrichtung zusammenzubringen.
Oder, wie Johannes Forst es zusammenfasst:
„PV ist für uns nicht nur ein Nachhaltigkeitsthema. Es ist auch ein wirtschaftliches Thema.“
Genau darin liegt die zentrale Erkenntnis: Klimaschutzinvestitionen werden für Wohlfahrtsträger leichter umsetzbar, wenn sie als wirtschaftliche Investition betrachtet werden.
